Die Datenschutz-Grundverordnung gilt für

  • ein Unternehmen oder eine Einrichtung, welches oder welche personenbezogene Daten im Rahmen der Tätigkeiten einer in der EU ansässigen Zweigstelle verarbeitet, unabhängig davon, wo die Datenverarbeitung stattfindet; oder
  • ein Unternehmen, das außerhalb der EU ansässig ist und Waren/Dienstleistungen (bezahlt oder unentgeltlich) anbietet oder das Verhalten von Personen in der EU beobachtet.

Die genaue Regelungen und Einschränkungen finden sie unter DSGVO Art. 2 und Art 3 (räumlicher und sachlicher Anwendungsbereich)