Fragen & Antworten
zur DSGVO und unserer Software Lösung
- die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen (Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO);
- die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO).
Nein! Sie brauchen keinerlei Vorkenntnisse oder Schulung im Bereich Datenschutz oder DSGVO. Dpostar führt Sie intuitiv durch den kompletten Prozess. Die Fragen sind kurz und leicht verständlich. Unser innovatives Tool stellt sicher, dass alle Vorgaben eines Mittelständler oder Freiberufler, auch ohne speziellen DSGVO Berater, erfüllt werden.
- ein Unternehmen oder eine Einrichtung, welches oder welche personenbezogene Daten im Rahmen der Tätigkeiten einer in der EU ansässigen Zweigstelle verarbeitet, unabhängig davon, wo die Datenverarbeitung stattfindet; oder
- ein Unternehmen, das außerhalb der EU ansässig ist und Waren/Dienstleistungen (bezahlt oder unentgeltlich) anbietet oder das Verhalten von Personen in der EU beobachtet.
Die DSGVO gilt seit dem 25. Mai 2018.
Unsere innovative, webbasierte DSGVO Software stellt sicher, dass alle Vorgaben völlig digital und ohne zusätzliche Beraterkosten erfüllt werden. Mit minimalem Aufwand werden die Nutzer verständlich und spielerisch durch die Lösung geführt.
DPO steht für Digital Privacy Officer und schützt dich somit vor Verstößen gegen die DSGVO.
Unsere Software ist speziell ausgelegt für Mittelstand, Freiberufler und kleinere Unternehmen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten.
Du kannst jederzeit unsere Demo Version testen bevor du dich entscheidest.
Ja, unsere Software kann von mehreren Mitarbeitern genutzt werden.
Ja, alle Änderungen und Einträge werden im Log festgehalten und sind einsehbar.
Ja, du kannst alle notwendigen Unterlagen hochladen und einsehen.
Aktuell bieten wir zur Orientierung eine Demo an und wir sind davon überzeugt, dass dir unsere Lösung nicht nur gefällt sondern dich vor DSGVO Verstößen schützt, überzeuge dich selbst. Links zur Demo.
Du hast als Nutzer jederzeit die Kontrolle und Einsicht über jede Änderung die an deinen Daten durchgeführt wird. Jeder Nutzer hat ein eigenes Log-Buch.
Deine Daten und Änderungen werden jederzeit protokolliert und gesichert.
Alle technisch und organisatorische Maßnahmen (TOMs) der DSGVO sind nur mögliche Empfehlungen, um Datenschutz und Datensicherheit zu verbessern. Verpflichtend sind sie jedoch nicht. Unabhängig davon werden Deine Daten und Änderungen jederzeit protokolliert und gesichert.
Ja, zu Fragen zur Software stehen wir unter der Service Hotline für Dich zur Verfügung.
Ein klares Nein! Unsere Lösung führt Dich Step by step durch die relevanten Themen.
Desktop und Tablet sind für unsere Lösung bestens geeignet.
Wir bieten flexible Laufzeiten mit monatlicher oder preisgünstig
mit jährlicher Laufzeit an.
Alle Unternehmen bis zu 19 Mitarbeiter die personenbezogene Daten verarbeiten. Also auch Freiberufler (Ärzte, Anwälte und Steuerberater) und auch jeder Einzelunternehmer.
99,00 Euro monatlich.
DPOSTAR und das Team hat mehr als 8 Jahre Erfahrung in der Beratung um DSGVO und mehr als 10 Jahre bei der Entwicklung digitaler Lösungen.
Die Datenschutz-Grundverordnung gilt für
- ein Unternehmen oder eine Einrichtung, welches oder welche personenbezogene Daten im Rahmen der Tätigkeiten einer in der EU ansässigen Zweigstelle verarbeitet, unabhängig davon, wo die Datenverarbeitung stattfindet; oder
- ein Unternehmen, das außerhalb der EU ansässig ist und Waren/Dienstleistungen (bezahlt oder unentgeltlich) anbietet oder das Verhalten von Personen in der EU beobachtet.
Die genaue Regelungen und Einschränkungen finden sie unter DSGVO Art. 2 und Art 3 (räumlicher und sachlicher Anwendungsbereich)
Durch die neue Verordnung gewinnt der Datenschutz innerhalb der EU erheblich an Bedeutung. Die individuellen Nutzerrechte der Verbraucher bzgl. der Datenverarbeitung werden deutlich gestärkt. Verbraucher bekommen nun das Recht einfacher Auskunft darüber zu erhalten, welche Daten von Ihnen gesammelt und gespeichert wurden. Wichtiger Artikel ist dabei Art. 17 DSGVO – Das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“). Innerhalb dort klar formulierten Vorgaben, wird es jedem Nutzer erleichtert eine Löschung seiner personenbezogenen Daten durchzusetzen.