Die DSGVO sieht bei bestimmten Verstößen Geldbußen von bis zu 20.000.000,00 EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 4 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs verhängt, je nachdem, welcher der Beträge höher ist, s. Art. 83 Abs. 5 DSGVO.