mag sein…wenn man ein großes Unternehmen hat mit zahlreichen Ressourcen aus allen
Fachbereichen. Der mittlere oder kleiner Online Händler, stößt aber in der Praxis schnell
an seine Grenzen und braucht mittlerweile für fast alle Spezialbereiche, wie Recht,
Steuer, Versandlogistik, Individualisierung einer Webseite, SEO, Werbekampagnen,
Backupstrategie usw. im Prinzip individuelle und fachgerechte Hilfe.
Mal schnell einen Online Shop aufmachen und einfach verkaufen?….das war früher
einmal. Auch wenn einem große Marktplätze versprechen vieles abzunehmen…das
machen sie auch – aber leider eben nie alles. Schon gar nicht, wenn man zudem noch
eine eigene Webseite betreibt.

Zu allem „Überfluß“ tauchte dann vor einigen Jahren auch noch das Thema DSGVO auf.
Zusammen mit seinen Anforderungen und Regeln, -wurde immer lauter, -bis es nicht
mehr, auch nicht von mir, zu überhören war.
Vermehrt las oder hörte ich Berichte über verhängte Strafen und große Projekte die auf
Grund der Nichteinhaltung der DSGVO geplatzt sind.
Schnell war klar: „Okay, okay,
dann gehen wir das Thema jetzt halt auch mal an.“ Grob eingelesen, denkt man sich: „Im
Prinzip eigentlich nichts Neues, da der Datenschutz innerhalb eines Unternehmens
schon immer eine Rolle spielte“. Das es wichtig ist, personenbezogenen Daten
besonders zu schützen versteht man ja sofort.
Für Deutschland war es ja bereits im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) reguliert und
verankert. Der Schutz von personenbezogenen Daten fällt grundsätzlich unter das Recht
auf informationelle Selbstbestimmung, welches sich aus dem Grundgesetz herleitet.
„Mithilfe des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung soll jeder selbst
darüber entscheiden können, welche personenbezogenen Daten er von sich
preisgeben möchte und wer sie verwenden darf.“
(Quelle: Bundeszentrale für politische
Bildung, https://www.bpb.de/gesellschaft/digitales/persoenlichkeitsrechte/244837/
informationelle-selbstbestimmung)

Aber was genau macht die DSGVO den eigentlich anders?
 (Fortsetzung folgt)