Die ePrivacy-Verordnung war ursprünglich dazu gedacht, die DSGVO zu erweitern bzw. zu konkretisieren. Mit ihr sollte der Datenschutz in der elektronischen Kommunikation geregelt werden, insbesondere die Datenverarbeitung in Unternehmen soll behandelt werden. Es ist davon auszugehen, dass die ePVO nicht vor 2023 verbindlich in Kraft tritt.