Der Begriff „Verantwortlicher“ wird in Art. 4 Nr. 7 DSGVO wie folgt legaldefiniert:
„Verantwortlicher“ ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.