Durch die neue Verordnung gewinnt der Datenschutz innerhalb der EU erheblich an Bedeutung. Die individuellen Nutzerrechte der Verbraucher bzgl. der Datenverarbeitung werden deutlich gestärkt. Verbraucher bekommen nun das Recht einfacher Auskunft darüber zu erhalten, welche Daten von Ihnen gesammelt und gespeichert wurden. Wichtiger Artikel ist dabei Art. 17 DSGVO – Das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“). Innerhalb dort klar formulierten Vorgaben, wird es jedem Nutzer erleichtert eine Löschung seiner personenbezogenen Daten durchzusetzen.