Verstöße gegen das Datenschutzrecht können nicht nur mit hohen Bußgeldern bestraft werden. Konkurrenten aber auch Verbraucherschutzvereine können Abmahnungen aussprechen und damit einhergehenden Unterlassungsansprüche, gestützt auf dem UWG, geltend machen. Unternehmen und Seitenbetreiber sollten weiterhin datenschutzrechtliche Vorgaben wie zum Beispiel eine aktuelle Datenschutzerklärung, Verschlüsselung von Kontaktformularen, wirksame Einwilligungen, konforme Cookie Banner und den Abschluss von AV-Verträgen einhalten.