Die Pflicht, ein Verarbeitungsverzeichnis zu führen, betrifft so gut wie Jeden, der personenbezogene Daten verarbeitet. Es muss genau dokumentiert werden, wie Unternehmer mit personenbezogenen Daten umgehen. Es geht um die Datenschutz-
Vorgänge und Datenkategorien an sich, bei denen Sie personenbezogene Daten speichern oder verarbeiten. In den Verarbeitungsverzeichnis beschreiben Sie, welche Kategorien von Daten Sie speichern, auf welcher Rechtsgrundlage dies geschieht, wie lange bestimmte Daten gespeichert werden, an wen diese personenbezogenen Daten weitergegeben werden und mit in welcher Art und Weise sie geschützt werden.