Kann ich meine DSGVO-Maßnahmen nur einmal beschreiben und dann ist das Thema für mich erledigt? Häufig steigen Selbstständige und Unternehmer mit dieser Einstellung in die Datenschutz-Grundverordnung ein und stellen schnell fest, dass es sich um ein Thema “im fluss” handelt.
Änderungen sowohl bei den gesetzlichen Anforderungen als auch im Unternehmen erfordern regelmäßige Anpassungen und Aktualisierungen. Denn was ist, wenn neue Mitarbeiter hinzukommen? Wo ist dokumentiert, wer wann im Umgang mit Datenschutz geschult wurde? Oder was ist, wenn ein Anrufbeantworter eingerichtet wurde? Was passiert jetzt mit den Informationen, die Kunden darauf hinterlassen?
Aber auch der Gesetzgeber bringt immer neue Anforderungen heraus. Unternehmen mit Webseiten müssen sich zukünftig stärker mit der Verwendung von Cookie-Bannern und sogenannten Third Party Cookies auseinandersetzen, da es vonseiten der Aufsichtsbehörden bereits Änderungen an den Vorlagen gab und die Regulierung stetig angepasst wird.
Auch die Anforderungen und Verträge für Dienstleister außerhalb der EU haben sich seit 2018 bereits das dritte Mal bezüglich der sicheren Datenübertragung geändert. Schließlich präzisieren Gerichtsurteile immer wieder Gesetzestexte oder deren bisherige Auslegung.
Aber keine Angst, mit dpostar sind Sie immer auf dem aktuellen Stand. Sie werden rechtzeitig und leicht verständlich informiert und an offene Aufgaben erinnert, um Haftungsrisiken zu vermeiden. So können Sie sich ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und beim Thema DSGVO zurücklehnen.