Wenn Du auf Deiner Webseite Cookies setzt, und Dich an die Vorgaben der DSGVO, die Urteile des EuGH und die Richtlinien der einzelnen Datenschutzbehörden wie z.B. der Datenschutzkonferenz (DSK) halten möchtest, dann ja.

Grundsätzlich gilt: Beim ersten Besuch auf der Website dürfen keine Cookies ohne Einwilligung des Nutzers gesetzt werden – es sei denn es handelt sich um unbedingt erforderliche Cookies.

First Party Cookies, die für die Funktion der Website unbedingt erforderlich sind, dürfen ohne Einwilligung gesetzt werden.

Das sind z.B.:

  •           Warenkorb-Cookies
  •           Cookies für Logins
  •           Cookies die eine Länder- oder Sprachauswahl betreffen

Cookies, die für Marketing- oder Statistik-Zwecke eingesetzt werden, werden als nicht unbedingt erforderlich eingestuft. In diesem Fall muss eine informierte Einwilligung der Nutzer vor deren Einsatz eingeholt werden. Dies erfolgt z.B. über einen Button auf dem Cookie Banner.

Bitte beachte, dass ein allgemeiner Hinweis-Banner, den man durch  „x“ oder „ok“ ausblendet nicht ausreicht, da er die Anforderungen an eine wirksame Einwilligung nicht erfüllt. Ein rechtskonformes Consent Tool muss dem Nutzer eine Wahlmöglichkeit bieten und darf erst dann Daten übertragen, wenn der Nutzer eingewilligt hat.

Die Datenschutzerklärung auf Deiner Website sollte nicht individuell verändert werden. Nutzer müssen nur dem Cookie-Einsatz grundsätzlich widersprechen können. Platziere daher eine Möglichkeit, die Cookie-Einstellungen zu ändern, so dass Deine Nutzer diese Option auch deutlich erkennen können.  

Checkliste für Cookies, Banner & Consent Tools auf Deiner Website

  1. Prüfe, welche Cookies gesetzt werden und ob ein Tracking erfolgt.
  2. Verzichte auf bloße Cookie Hinweis-Banner ohne Option zur Einwilligung, sondern nutze ein Consent Tool mit einem Banner, das Nutzern die Wahl gibt einzuwilligen oder abzulehnen.
  3. Achte dabei auf Tools mit echter Einwilligungsoption für die Nutzer. Vor der Einwilligung durch den Nutzer dürfen keine Daten übertragen werden, außer es handelt sich um unbedingt erforderliche Dienste.
  4. Finde den für Dich erforderlichen Banner und binde diesen auf Deiner Website ein.

Wir empfehlen für die korrekten Umsetzung Usercentrics.

Falls Du Dir die Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zum Umgang mit Tracking und Cookies ansehen willst, schau hier rein:

https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/pressemitteilungen/2019/20191114-PM-Analyse_Trackingtools.pdf